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Was hinter dem Altersvorsorgedepot steckt
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Altersvorsorgevertrag, bei dem dein Geld stärker am Kapitalmarkt arbeiten kann als in vielen bisherigen Riester-Produkten. Der Bundestag hat die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge am 27. März 2026 beschlossen. Neue Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden können. Ziel ist ein einfacheres, transparenteres und renditestärkeres Angebot, das mehr Menschen zur zusätzlichen Altersvorsorge motiviert. Im Kern geht es um eine neue Produktwelt. Du kannst künftig ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie wählen, bei dem größere Aktienanteile möglich sind. Daneben bleiben Garantieprodukte vorgesehen, bei denen zu Beginn der Auszahlungsphase entweder 80 Prozent oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert werden.
Zusätzlich soll es ein Standarddepot geben, das besonders einfach aufgebaut ist und für Menschen gedacht ist, die keine eigene Fondsstrategie entwickeln möchten. Der wichtigste Unterschied zu vielen alten Riester-Verträgen liegt im Verzicht auf den verpflichtenden Garantiezwang beim Depot ohne Garantie. Eine Garantie klingt zwar beruhigend, kostet aber Renditechancen, weil Anbieter sehr vorsichtig anlegen müssen. Beim Altersvorsorgedepot kannst du stärker in Fonds und ETFs investieren, wobei die Anlage nur innerhalb gesetzlich zugelassener Produktgruppen möglich ist. Dadurch bleibt das Depot auf Altersvorsorge ausgerichtet und soll nicht zu einer Plattform für spekulative Wetten werden.
Für dich ist entscheidend, dass dieses Produkt kein normales Broker-Depot ersetzt. Ein frei verfügbares ETF-Depot kannst du jederzeit verkaufen, umschichten oder für andere Ziele nutzen. Das Altersvorsorgedepot ist dagegen an den Zweck Altersvorsorge gebunden. Genau daraus entstehen die Fördervorteile, aber auch die Einschränkungen.
Förderung, Zulagen und Steuervorteile
Die Förderung wird deutlich einfacher als bei der bisherigen Riester-Systematik. Künftig richtet sich die Grundzulage nicht mehr nach einem komplizierten Mindesteigenbeitrag aus dem Vorjahreseinkommen, sondern nach deinem tatsächlichen Beitrag. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr erhältst du 50 Cent Zulage pro eingezahltem Euro. Für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro pro Jahr gibt es 25 Cent pro Euro. Daraus ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 Euro jährlich bei 1.800 Euro Eigenbeitrag. Für die Grundzulage inklusive eines möglichen Berufseinsteigerbonus ist grundsätzlich ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro pro Jahr erforderlich.
Rechnest du das auf den Monat herunter, erreichst du die volle Grundzulage mit 150 Euro Eigenbeitrag monatlich. Bereits kleinere Beiträge werden attraktiv gefördert, weil die ersten 360 Euro besonders hoch bezuschusst werden. Zahlst du beispielsweise 30 Euro im Monat ein, kommst du auf 360 Euro im Jahr und erhältst dafür 180 Euro Grundzulage. Gerade für Menschen mit begrenztem Einkommen kann dieser Einstieg interessant sein, weil der Staat einen spürbaren Anteil dazugibt.
Für Familien kommt eine Kinderzulage hinzu. Pro kindergeldberechtigtem Kind kann ein Elternteil bis zu 300 Euro jährlich erhalten. Die Förderung entspricht dabei einem Euro Kinderzulage je selbst eingezahltem Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro. Damit wird die Kinderzulage früher erreichbar als viele andere Fördervorteile, weil 25 Euro Monatsbeitrag ausreichen, um bei einem Kind die volle Kinderzulage auszuschöpfen.
Junge Menschen profitieren zusätzlich vom Berufseinsteigerbonus. Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, bekommt einmalig 200 Euro zusätzliche Zulage. Dieser Bonus wirkt auf den ersten Blick klein, kann aber durch den langen Anlagezeitraum stark mitwachsen. Früh zu starten bleibt deshalb einer der größten Hebel beim Vermögensaufbau, weil nicht nur deine Beiträge, sondern auch Zulagen und Erträge über Jahrzehnte weiterarbeiten können.
Neben den Zulagen bleibt der steuerliche Sonderausgabenabzug wichtig. Deine Eigenbeiträge und der Zulageanspruch können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft über die sogenannte Günstigerprüfung, ob die Steuerersparnis höher ist als die bereits erhaltene Zulage. In diesem Fall bekommst du den darüber hinausgehenden Vorteil über die Steuer zurück, während die Zulage im Vertrag bleibt. Für mittelbar zulageberechtigte Ehegatten können abweichende Regeln gelten. Hier bleibt insbesondere die bisherige Grundzulage von bis zu 175 Euro relevant.
Ein weiterer Vorteil entsteht während der Ansparphase. Wertsteigerungen und Erträge im Altersvorsorgevertrag werden in dieser Zeit nicht laufend besteuert. Dividenden, Kursgewinne und andere Erträge können dadurch im Vertrag bleiben und weiter investiert werden. Erst in der Auszahlungsphase werden die Leistungen nachgelagert besteuert. Für viele Sparer kann das vorteilhaft sein, weil der persönliche Steuersatz im Ruhestand häufig niedriger ist als während des Erwerbslebens.
Wer profitieren kann und wo die Chancen liegen
Besonders interessant ist das Altersvorsorgedepot für Menschen, die langfristig sparen und Kapitalmarktschwankungen aushalten können. Je länger dein Anlagehorizont ist, desto eher können breit gestreute Aktienfonds zwischenzeitliche Rückgänge ausgleichen. Das bedeutet nicht, dass Verluste ausgeschlossen sind. Vielmehr verschiebt sich der Fokus weg von kurzfristiger Sicherheit hin zu langfristiger Renditechance. Für Familien ist die Kombination aus Grundzulage und Kinderzulage stark. Wer Kinder hat und ohnehin regelmäßig etwas für die Altersvorsorge zurücklegen möchte, kann mit vergleichsweise überschaubaren Eigenbeiträgen hohe Zuschüsse erreichen.
Selbstständige und Freiberufler gehören ebenfalls zu den großen Gewinnern der Reform. Künftig sollen auch selbständig Erwerbstätige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt sein, wenn sie eine Steuererklärung abgegeben haben. Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen werden einbezogen. Damit öffnet sich die geförderte private Altersvorsorge für Gruppen, die bisher häufig nur eingeschränkt Zugang zur Riester-Förderung hatten.
Gutverdiener sollten das Altersvorsorgedepot ebenfalls prüfen, aber etwas anders bewerten. Für sie kann die Günstigerprüfung relevant sein, weil der Sonderausgabenabzug bei hohem Grenzsteuersatz stärker wirkt. Gleichzeitig ist der geförderte Eigenbeitrag auf 1.800 Euro jährlich begrenzt. Wer deutlich mehr für das Alter zurücklegen möchte, wird also weitere Bausteine brauchen, etwa ein normales ETF-Depot, eine betriebliche Altersversorgung oder eine andere private Vorsorgelösung.
Eine zentrale Chance liegt in den Kosten. Für Standardprodukt-Verträge sollen die Effektivkosten auf 1,0 Prozent pro Jahr begrenzt werden. Das ist zwar nicht automatisch billig im Vergleich zu einem sehr günstigen Neobroker-Depot, setzt aber eine wichtige Obergrenze für ein gefördertes Altersvorsorgeprodukt. Außerdem soll ein öffentlich organisiertes Standarddepot ermöglicht werden, um zusätzlichen Wettbewerb zu schaffen. Die konkrete Ausgestaltung dieses öffentlichen Angebots muss allerdings noch per Verordnung geregelt werden.
Die drei Depotvarianten in der Übersicht
Beim Altersvorsorgedepot ohne Garantie verzichtest du auf eine Beitragsgarantie. Dafür kann dein Geld chancenorientierter angelegt werden. Gerade bei langen Laufzeiten kann das sinnvoll sein, weil Aktienmärkte historisch höhere Renditen ermöglicht haben als sichere Zinsanlagen. Allerdings schwanken Aktienfonds teils stark. Wer kurz vor der Rente steht oder Kursverluste schlecht aushalten kann, sollte nicht allein auf maximale Aktienquote setzen.
Das Standarddepot soll die Auswahl vereinfachen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums ist es ein besonders einfach zu handhabendes Altersvorsorgedepot mit gesetzlichen Anforderungen. Es soll für Menschen geeignet sein, die Renditechancen nutzen möchten, aber wenig Kapitalmarkterfahrung haben. In den Jahren vor Rentenbeginn wird beim Standarddepot automatisch in vorsichtigere Anlagen umgeschichtet, damit größere Kursschwankungen kurz vor der Auszahlung weniger stark durchschlagen.
Garantieprodukte eignen sich eher für sicherheitsorientierte Sparer. Dort steht zu Beginn der Auszahlungsphase ein bestimmter Anteil der eingezahlten Beiträge garantiert zur Verfügung. Eine 100-Prozent-Garantie gibt mehr Sicherheit, begrenzt aber die Anlagefreiheit am stärksten. Eine 80-Prozent-Garantie kann etwas mehr Renditechance erlauben, bleibt aber defensiver als ein Depot ohne Garantie.
Für deine Entscheidung ist die Risikofähigkeit wichtiger als ein allgemeiner Trend. Bist du Anfang 30, hast ein stabiles Einkommen und baust zusätzlich einen Notgroschen auf, kann ein renditeorientierter Ansatz gut passen. Näherst du dich dagegen dem Ruhestand oder bist auf das Kapital absehbar angewiesen, wird Sicherheit wichtiger.
Auszahlung und andere wichtige Regeln
Das Altersvorsorgedepot ist langfristig gebunden. Die Auszahlungsphase beginnt grundsätzlich frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres. Ein früherer Beginn kann möglich sein, wenn bereits eine gesetzliche Altersrente, eine landwirtschaftliche Altersrente oder eine Beamtenversorgung gezahlt wird. In der Auszahlung sollst du mehr Wahlfreiheit haben als im alten Riester-System. Du kannst eine lebenslange Leibrente wählen, bei der du bis zum Lebensende monatliche Zahlungen erhältst. Alternativ ist ein befristeter Auszahlungsplan möglich, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen muss. Noch nicht ausgezahltes Vermögen kann beim Auszahlungsplan vererbbar sein, während eine Leibrente grundsätzlich mit dem Tod endet, sofern keine Rentengarantiezeit vereinbart wurde.
Bis zu 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals können als einmalige Teilkapitalauszahlung entnommen werden. Außerdem bleiben förderunschädliche Entnahmen für bestimmte Eigenheimzwecke möglich. Wer dagegen gefördertes Altersvorsorgevermögen außerhalb der erlaubten Regeln vorzeitig entnimmt, riskiert eine schädliche Verwendung. Dann müssen Zulagen und gesondert festgestellte Steuerermäßigungen zurückgezahlt werden. Bestehende Riester-Verträge verschwinden nicht automatisch. Für vor 2027 abgeschlossene Riester-Verträge gilt Bestandsschutz, sodass sie weitergeführt werden können. Ein Wechsel in einen neuen Altersvorsorgevertrag zu den neuen Bedingungen ist grundsätzlich möglich, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Dabei können jedoch Kosten entstehen, und ein Wechsel zurück in die alte Förderung ist nicht vorgesehen.
Für deine Planung bedeutet das: Ein Altersvorsorgedepot kann ein wirkungsvoller Baustein sein, sollte jedoch immer im Zusammenspiel mit deiner gesamten finanziellen Situation betrachtet werden. Vor dem Abschluss lohnt sich ein genauer Blick auf Einkommen, Familienstand, Förderberechtigung, Steuerlast, Risikoprofil und bereits vorhandene Vorsorgebausteine.
Bei Finanztechniker beraten wir dich gerne persönlich, um die passende Lösung für deine Altersvorsorge zu finden. Gemeinsam prüfen wir, welche Förderungen, Zuschüsse und steuerlichen Vorteile du als IT-Experte oder Techniker nutzen kannst. Individuell, verständlich und kostenlos.


